Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnahme am Last-Minute-Affiliate-System der Kurverwaltung Juist
Allgemeines, Vertragspartner, Änderungsvorbehalt
Die Kurverwaltung Juist, Strandstr. 5, 26571 Juist (nachfolgend „Kurverwaltung Juist“), bietet ihren Partnern (nachfolgend „Anbieter“) die Möglichkeit, gemäß den Vorgaben dieser Vereinbarung Last-Minute-Angebote zur Vermietung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Hotels, Pensionszimmern etc. sowie Erlebnissen (nachfolgend zusammen „Angebote“) über das von Kurverwaltung Juist betriebene Last-Minute-Affiliate-System (nachfolgend „Affiliate-System“) an Feriengäste (nachfolgend „Gäste“) zu machen.
Die Leistungen von Kurverwaltung Juist im Zusammenhang mit dem Affiliate-System erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
Kurverwaltung Juist behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen teilt Kurverwaltung Juist dem Anbieter vorab per E-Mail mit. Widerspricht der Anbieter solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Anbieter gesondert hingewiesen.
Leistungsgegenstand
Kurverwaltung Juist betreibt ein Affiliate-System, mit dem teilnehmende Anbieter die Möglichkeit haben, Gästen ihre Angebote sichtbar zu machen. Das Affiliate-System kann per Web App genutzt werden, Angebote können dem Nutzer zusätzlich per WhatsApp, E-Mail oder Bot-PWA ausgespielt werden.
Der Vertrag zur Buchung von Ferienwohnungen oder Erlebnissen kommt stets unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Gast zustande. Kurverwaltung Juist wird demnach nicht selbst Vertragspartner. Der Anbieter ist gegenüber dem Gast alleine für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich.
Die Angebote der Anbieter über das Affiliate-System stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote nach § 145 BGB dar („invitatio ad offerendum“). Die Gäste müssen über einen nachgelagerten Bestellvorgang, den der Anbieter bestimmt, und auf den das Affiliate-System lediglich verweist (z.B. Landingpage des Anbieters, Telefon oder E-Mail) mit dem Anbieter den Vertrag schließen. Der Anbieter wickelt den Vertrag nach dessen Zustandekommen mit dem Gast eigenständig ab.
Kurverwaltung Juist stellt dem Anbieter die technischen Voraussetzungen zur Verfügung, die zur Verwaltung und zur Darstellung seiner Angebote über das Affiliate-System erforderlich sind.
Der Anbieter ist für die rechtlich konforme Darstellung seiner Angebote und der rechtskonformen Darstellung und Durchführung des Bestellprozesses und des Vertragsschlusses, auf die das Affiliate-System lediglich per Link oder Information verweist, selbst verantwortlich.
Kurverwaltung Juist bleibt es vorbehalten, einseitig Regelungen einzuführen, welche die Einstellung bestimmter Angebote, deren Inhalte oder Darstellungen ausschließen oder beschränken, wenn solche Regelungen zur Einhaltung der Vorgaben von Gesetz und Rechtsprechung oder aus anderen Gründen erforderlich sind.
Gestaltungsrechte
Kurverwaltung Juist bleibt es vorbehalten, sowohl über die Gestaltung des Affiliate-Systems insgesamt, als auch über die Gestaltung der individuellen Angebote der Anbieter zu bestimmen.
Dieses Gestaltungsrecht gilt sowohl für Aussehen, Art, Layout, Schriftgröße, Farben, Programmierung, Frames, Funktionalitäten und alle sonstigen Gestaltungsaspekte des Affiliate-Systems und der Angebote als auch für die Sortierung und Platzierung der Angebote.
Der Anbieter hat, falls diesbezüglich keine anderweitige Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde, insbesondere keinen vertraglichen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung seines Angebots im Affiliate-System.
Es ist Kurverwaltung Juist jederzeit gestattet, die Einteilung der Anbieter und ihrer Angebote nach freiem Ermessen vorzunehmen, diese zu ordnen, zu kennzeichnen oder zu ändern, soweit dies nach allgemeinen und gleichen Grundsätzen geschieht, die den Anbieter nicht in unangemessener Weise benachteiligen.
Suchmaschinenfunktionen sowie Werbung für das Affiliate-System und für Anzeigen (z.B. über Google Ads, Facebook Ads, Bannerwerbung) kann Kurverwaltung Juist nach eigenem Ermessen frei gestalten. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Such- und Auswahlkriterien, soweit diese Festlegung, insbesondere die entsprechenden Anzeigen für den Internetnutzer im Rahmen der von diesem gewählten Kriterien, nicht zu einer Ungleichbehandlung eines Anbieters gegenüber anderen Anbietern führt oder den Anbieter sonst unangemessen benachteiligt.
Wartung, Weiterentwicklung
Kurverwaltung Juist ist berechtigt, seine Leistung zeitweise in angemessenem Umfang einzuschränken, wenn dies zur Durchführung technischer Maßnahmen oder Wartungsarbeiten erforderlich ist. Der Anbieter wird – wenn möglich – vorab über den Umfang und die Dauer der Einschränkung informiert.
Kurverwaltung Juist behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Affiliate-Systems jederzeit zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Anbieter geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Sperrberechtigung
Kurverwaltung Juist ist berechtigt, jegliche Angebote und Inhalte zu entfernen und einem Anbieter den Zugang zum Affiliate-System komplett zu entziehen oder den Zugang zum Affiliate-System zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Vereinbarung und/oder gegen geltendes Recht verstößt.
Pflichten des Anbieters
Der Anbieter verpflichtet sich, über das Affiliate-System
Nur Angebote einzustellen, die der Anbieter innerhalb der angegebenen Zeiträume auch tatsächlich bereitstellen kann.
keine Angebote auf einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
keine Angebote einzustellen, die fremde Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter, verletzen.
Sollten rechtswidrige und/oder rechtsverletzende Angebote dennoch vom Anbieter eingestellt werden, so stellt der Anbieter Kurverwaltung Juist von allen Ansprüchen Dritter diesbezüglich auf erstes Anfordern frei und übernimmt die Kosten der rechtlichen Vertretung von Kurverwaltung Juist
Der Anbieter haftet für alle Inhalte, die er in seine Angebote einstellt. Dazu gehören insbesondere Fotos, Videos und Texte.
Gebühren
Der Zugang zur Affiliate-System wird dem Anbieter im Rahmen des von ihm zu entrichtenden Tourismusbeitrags kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Nutzungsrechte
Der Anbieter erhält ein einfaches, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht, das Affiliate-System bestimmungsgemäß zur Darstellung seiner Angebote in dem von Kurverwaltung Juist vorgegebenen Rahmen zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung sowie eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sind nicht gestattet.
Soweit der Anbieter Inhalte wie Fotos, Videos und Texte auf das Affiliate-System einstellt, überträgt er Kurverwaltung Juist ein vergütungsfreies einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertragsgegenständliche Nutzung auf dem Affiliate-System und zu Werbezwecken für das Affiliate-System aller Art. Der Anbieter verzichtet in diesen Fällen auf das Recht, als Urheber genannt zu werden.
Der Anbieter gewährleistet, dass er nur solche Inhalte in das Affiliate-System einstellt, deren Nutzungsrechte er in dem unter vorstehender Ziffer beschriebenen Umfang auf Kurverwaltung Juist übertragen kann. Nehmen Dritte Kurverwaltung Juist wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens- oder sonstigen Rechten in Anspruch, die der Anbieter zu vertreten hat, stellt der Anbieter Kurverwaltung Juist von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt auch die Kosten der rechtlichen Vertretung von Kurverwaltung Juist.
Vertragsdauer
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sie verlängert sich automatisch um die gewählte Mindestlaufzeit, wenn sie nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor ihrem Ablauf von einer der Vertragsparteien in Textform gekündigt wird.
Bei Kündigung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der Nutzungsrechte aus Ziffer 8.2 sowie der Verpflichtung des Anbieters zur Freistellung und Kostentragung gegenüber Kurverwaltung Juist bei Vertragsverstößen.
Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- einem Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten aus dieser Vereinbarung.
- einem anhaltenden Verstoß gegen sonstige Bestimmungen dieser Vereinbarung, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird.
- deliktischer Handlung.
- andauernder Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
- der Mitteilung einer bevorstehenden oder eingetretenen Insolvenz einer der Parteien.
Haftung
Kurverwaltung Juist haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kurverwaltung Juist nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d. h. einer solchen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Kurverwaltung Juist haftet nicht für die Rechtstexte, Beschreibungen und sonstigen Inhalte des Anbieters.
Alle Ansprüche des Anbieters verjähren nach einem Jahr ab deren Entstehung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Körperverletzungen oder Personenschäden.
Die Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich in Textform über eine rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte für Rechtsverletzungen der jeweils anderen Partei in Kenntnis zu setzen.
Hat der Anbieter Kurverwaltung Juist nach dieser Vereinbarung von Ansprüchen Dritter freizustellen und / oder die Kosten der rechtlichen Vertretung von Kurverwaltung Juist zu tragen, so ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche, die über die Kosten der Rechtsverteidigung durch Kurverwaltung Juist hinausgehen, nicht ausgeschlossen.
Datenschutz
Kurverwaltung Juist und der Anbieter sind sich darüber einig, dass der Schutz personenbezogener Daten einen essenziellen Bestandteil einer erfolgreichen Zusammenarbeit darstellt. Deshalb verpflichten sich Kurverwaltung Juist und der Anbieter ausdrücklich, sich bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten streng an die geltenden gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu halten.
Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Kurverwaltung Juist.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Anbieters aus dem Vertrag mit Kurverwaltung Juist auf Dritte ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.